Gemeinden und Städte bundesweit sind dazu verpflichtet, kommunale Wärmepläne zu erstellen. Diese sollen einen Pfad für die grüne Transformation der Wärmeversorgung darlegen. Sie zeigen auf, wo künftig Wärmenetze entstehen könnten oder in welchen Gebieten eine individuelle Lösung sinnvoller ist. Grundlage dafür ist das sogenannte Wärmeplanungsgesetz.
Den Anfang machten die Großstädte über 100.000 Einwohner, sie mussten bereits Ende Juni 2026 ihre Wärmepläne vorlegen. Das Resümee des Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung dazu fiel positiv aus. Die Wärmeplanung der Großstädte liefe besser als erwartet, hieß es. Lediglich elf verpflichtete Kommunen haben die Frist gerissen. Länger Zeit haben noch die kleineren Städte und Gemeinden, nämlich bis Mitte 2028.
Schon jetzt zeichnet sich ab, dass sowohl die Kleinen als auch die Großen ihre Wärmeplanung nicht im Alleingang bewerkstelligen. Denn schon für die Bestands- und Potenzialanalysen ist die Erhebung der notwendigen Daten, etwa zu Gebäudebestand oder potenziellen grünen Wärmequellen, aufwendig. Daran anschließend folgen Szenario- und Simulationsrechnungen, häufig unter Einsatz digitaler Zwillinge als virtuelle Abbildung der Kommunen. Sie zeigen, wo wie viel Wärme benötigt wird, machen bestehende Netze sichtbar und identifizieren sinnvolle Wärmelösungen.
Das übernehmen oft externe Dienstleister, weil den Kommunen selbst die Ressourcen fehlen. Der energate-Marktüberblick bietet einen Überblick über diese Unternehmen und gibt damit Orientierung bei der Auswahl geeigneter Partner. Ziel ist es, die unterschiedlichen Anbieter, ihre Leistungsangebote sowie ihre jeweiligen Schwerpunkte transparent darzustellen. Die jeweiligen Daten und Informationen haben die Unternehmen selbst zur Verfügung gestellt.





